Mittelhand reizt Vorhand bis "36". Vorhand passt und Mittelhand sagt sofort – ohne den Skat aufzunehmen - ihr Spiel mit "Pik-Hand" an. Hinterhand reklamiert, da sie noch kein Reizgebot abgegeben hat und verlangt Spielverlust für den Alleinspieler.

Wie ist zu entscheiden?


Lösung







































Der Reizvorgang ist, trotz der voreiligen Spielansage (Pik-Hand) von Mittelhand, noch nicht beendet. Hinterhand muss entscheiden, ob sie das Gebot von Mittelhand überbietet oder nicht.

Nach ISkO 3.3.5 wird stets derjenige Alleinspieler, der den höchsten Reizwert geboten oder gehalten hat.

Mittelhand ist irrtümlich der Meinung, bei gereizten "36" Alleinspieler geworden zu sein. Aus diesem Grund hat sie voreilig eine Spielansage "Pik-Hand" vorgenommen. Da zu diesem Zeitpunkt der Reizvorgang noch nicht abgeschlossen war, kann Hinterhand entscheiden, ob sie weiter reizt oder passt. Wird Mittelhand bis zu einem Reizwert von "44" Alleinspieler, ist sie an die voreilige Spielansage "Pik-Hand" gebunden und verpflichtet, dieses Spiel durchzuführen. Reizt Hinterhand über "44", wird Mittelhand von ihrer voreiligen Spielansage entbunden. Sie kann weiter reizen und im Falle, dass sie Alleinspieler wird, jedes ihr beliebige Spiel (mit oder ohne Skataufnahme) ansagen und durchführen.

Die voreilige Spielansage von Mittelhand muss nicht unbedingt zum Nachteil für Hinterhand sein. Sie kann anhand der "Ansage" und ihrer Handkarten durchaus auch Vorteile dadurch erhalten. Wenn Hinterhand den Reizvorgang fortsetzt und Alleinspieler wird, muss sie die voreilige Spielansage von Mittelhand billigend in Kauf nehmen.

Alle Teilnehmer haben sich nach ISkO 4.5.2 in jeder Situation fair, sachlich und sportlich zu verhalten und kein fadenscheiniges Recht zu suchen.

In der ISkO gibt es keine Bestimmung, die eine (nicht vorsätzliche) voreilige Spielansage bestraft. Sollte Mittelhand solche Ansagen aber öfter vornehmen, so dass man einen Vorsatz erkennen kann, muss ein Schiedsrichter hinzugezogen werden, der eine Verwarnung ausspricht und den Spieler im Wiederholungsfall vom weiteren Spielverlauf entsprechend der vorgenannten Vorschrift ausschließt.

Hat ein Spieler allerdings den Skat vor Beendigung des Reizens angesehen oder aufgenommen, ist er vom weiteren Reizen auszuschließen. Außerdem sind die beiden anderen Spieler nicht mehr an ihr Reizgebot gebunden. Sie können einpassen oder neu reizen. Das gilt auch, wenn der Kartengeber oder ein anderer Mitspieler den Skat vor Beendigung des Reizens angesehen hat (ISkO 3.3.9).

Daher wäre anders zu entscheiden, wenn Mittelhand den Skat aufnimmt, ohne auf ein Reizgebot oder ein "passe" von Hinterhand zu warten. In diesem Fall hätte sie den Skat unberechtigt eingesehen und wäre nach ISkO 3.3.9 vom Reizen ausgeschlossen worden. Mittel- und auch Hinterhand wären dann nicht mehr an ihr Reizgebot gebunden und hätten den Reizvorgang von vorne begonnen oder das Spiel eingepasst. Derjenige, der auf Grund eines erneuten Reizvorgangs Alleinspieler geworden wäre, hätten billigend in Kauf nehmen müssen, dass Mittelhand den Skat (unberechtigt) eingesehen hat.

 

Das Deutsche Skatgericht

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