Wie ist zu entscheiden?
Lösung
Nach ISkO
3.4.1
ist der Alleinspieler zu einer gültigen Spielansage verpflichtet. Sie muss vollständig sein, d. h. auch ein Hand- oder Ouvertspiel muss angesagt werden, wenn es als Berechnungsstufe gewertet werden soll. Eine Spielansage ist unwiderruflich.
In dem geschilderten Fall steht unbestritten fest, dass der Alleinspieler bei der Spieltaufe die „Handansage“ vorgenommen hat. Dieser Sachverhalt wird auch von einem Gegenspieler bestätigt. Der Alleinspieler konnte davon ausgehen, dass Vorhand lediglich erfahren wollte, welches Spiel vom Alleinspieler durchgeführt wird. Er ist auf Grund der Nachfrage von Vorhand nicht verpflichtet, die Ansage „Hand“ zu wiederholen.
Hätte der Alleinspieler bei seiner Spielansage zunächst die Berechnungsstufe »Hand« vergessen und erst auf Nachfrage durch Vorhand auf »Karo-Hand« erhöht, so wäre die Stufe »Hand« nicht gewertet worden, da eine Spielansage unwiderruflich ist.
Der Streit hätte jedoch vermieden werden können, wenn der Alleinspieler oder ein anderer Spieler der Gegenpartei die Spielansage komplett wiederholt hätte.
Das Deutsche Skatgericht